Kündigung und Tarifzugang: Anleitungen und Vorlagen
Ab 2027 deckt deine PROphysio-Mitgliedschaft auch die Jahresgebühr für den Tarifanschluss UV/MV/IV. Du kannst also bei Physioswiss austreten und trotzdem ganz normal weiter abrechnen. Dafür musst du Physioswiss bei der Kündigung schriftlich mitteilen, dass du an den Tarifvertrag angeschlossen bleiben willst. Wir haben dafür eine Anleitung und Vorlage erstellt. Aber auch wenn du bereits gekündigt hast oder nicht planst auszutreten, findest du hier Informationen.
Wähle deine Situation und folge den Schritten.
Maximal 3 Schritte
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1) Du möchtest kündigen
Du willst Physioswiss verlassen, aber weiter über UV/MV/IV abrechnen? Wir machen es dir einfach: Formular ausfüllen, Kündigungsvorlage herunterladen, ausfüllen, unterschreiben und abschicken. Die Jahresgebühr für den Tarifanschluss übernimmt PROphysio.
2) Du hast bereits gekündigt
Mit deinem Austritt kündigt Physioswiss automatisch auch deinen Tarifanschluss UV/MV/IV. Mit einem kurzen Schreiben bleibst du angeschlossen, ohne Vorlage zur Verfügung. Auch in diesem Falle übernehmen wir die Jahresgebühr für den Tarifanschluss.
3) Du möchtest nicht kündigen
Bitte fülle auch in diesem Fall das Formular aus, so wissen wir, wer von unseren Mitgliedern sich für welche Variante entschieden hat. Die Gebühren für den Tarifanschluss laufen weiterhin über die Physioswiss-Mitgliedschaft.
Fragen und Antworten
Ja, eine Mitgliedschaft in mehreren Verbänden gleichzeitig ist problemlos möglich.
Physioswiss muss deinen Brief vor dem 1. Dezember erhalten. Wir empfehlen deshalb, das Kündigungsschreiben bis spätestens am 22. November per Einschreiben aufzugeben. Oder per E-Mail an info@physioswiss.ch bis spätestens 30. November.
Das hängt davon ab, über welche ZSR-Nummer du abrechnest. Der Tarifanschluss UV/MV/IV hängt an dieser Nummer.
- Deine Praxis ist eine ODP (z. B. GmbH oder AG): Die Praxis rechnet über ihre eigene ZSR-Nummer ab. Kündigst du die Praxismitgliedschaft, verwende unsere Kündigungsvorlage. So bleibt der Tarifanschluss der Praxis bestehen.
- Du bist selbstständig ohne ODP: Du rechnest über deine persönliche ZSR-Nummer ab. Kündigst du deine persönliche Mitgliedschaft, verwende ebenfalls unsere Kündigungsvorlage.
- Du kündigst nur deine persönliche Mitgliedschaft, die Praxis bleibt Mitglied: Der Tarifanschluss der Praxis ist nicht betroffen.
- Du bist angestellt: Du rechnest über die ZSR-Nummer der Praxis ab. Für deine Kündigung reicht unsere Vorlage für Angestellte.
Du kannst die persönliche Mitgliedschaft und die Praxismitgliedschaft auch gemeinsam kündigen. Kreuze dafür in der Vorlage beides an. Hast du mehrere ZSR-Nummern, gib alle an.
Ja. Die Mitgliedschaft bei Physioswiss und beim Kantonal- oder Regionalverband ist gekoppelt. Du kannst deinem Kantonalverband eine Kopie deiner Kündigung schicken.
Nichts, du rechnest normal weiter ab. Sistiere sie auf keinen Fall, auch wenn Physioswiss das in einer Mail erwähnt.
Nein, wir informieren die Medizinaltarif-Kommission für alle Mitglieder, die über unser Formular kündigen.
Aber: Bei Kündigung der Mitgliedschaft bei Physioswiss wird auch der Tarifanschluss UV/MV/IV mit dem Austritt automatisch gekündigt. Wer angeschlossen bleiben will, muss dies Physioswiss mitteilen.
Wer den Tarifanschluss verliert und sich nicht innert 30 Tagen wieder anschliesst, muss die einmalige Anmeldegebühr erneut bezahlen. Unsere Vorlagen halten deshalb ausdrücklich fest, dass die Kündigung nur die Verbandsmitgliedschaft betrifft und der Tarifanschluss weiterlaufen soll.
Nichts: Die jährlichen Gebühren dafür sind bereits in der Mitgliedschaft für 2027 enthalten.
Falls du bei Physioswiss gekündigt hast und eine Rechnung für den Tarifanschluss erhältst, egal ob Jahresgebühr oder Beitrittsgebühr: Nicht bezahlen, sondern an info@prophysioverband.ch weiterleiten. Wir kümmern uns darum.
Vorerst betrifft der Tarifzugang nur den Bereich UV/MV/IV. Im Bereich KVG herrscht aktuell ein vertragsloser Zustand.
Wer im Handelsregister zeichnungsberechtigt ist. Bei Kollektivunterschrift unterschreiben zwei Personen. Hast du Standorte in mehreren Kantonen, besteht pro Kanton eine eigene Mitgliedschaft. Melde dich bei uns.
Bei der ASPI musst du bis Ende Juni kündigen, damit dein Austritt auf Ende Jahr gilt. Für einen Austritt per Ende 2026 ist es deshalb leider zu spät. Frühester Austritt ist Ende 2027. Dafür muss deine Kündigung bis Ende Juni 2027 bei der ASPI sein.
Eine Mitgliedschaft bei der ASPI und bei PROphysio ist gleichzeitig möglich. Du kannst also schon jetzt Mitglied bei uns werden.
Weitere Fragen an info@prophysioverband.ch oder über das Kontaktformular.
1) Du möchtest kündigen
Du möchtest aus Physioswiss austreten und dem Tarifvertrag UV/MV/IV angeschlossen bleiben? Wir stellen dir eine Anleitung und Kündigungsvorlage zur Verfügung. Gehe dafür folgendermassen vor:
- Fülle das nachfolgende Formular aus.
- Nach dem Absenden des Formulars wird dir eine Kündigungsvorlage angezeigt.
- Lade diese herunter und folge den weiteren Anleitungen.
2) Du hast bereits gekündigt
Gratulation zu diesem Schritt. Aber Achtung: Mit deinem Austritt kündigt Physioswiss automatisch auch deinen Tarifanschluss UV/MV/IV. Mit einem kurzen Nachtrag bleibst du angeschlossen, ohne Beitrittsgebühr.
- Fülle das nachfolgende Formular aus.
- Nach dem Absenden des Formulars wird dir ein Schreiben angezeigt.
- Lade diese herunter und folge den weiteren Anleitungen.
Die MTK informieren wir für dich. Deine ZSR-Nummer bleibt aktiv, bitte nicht sistieren.
3) Du bleibst bei Physioswiss
Bitte fülle das nachfolgende Formular aus.