Tarifzugang für PROphysio-Mitglieder
Wer als Praxisinhaberin oder Praxisinhaber eine Mitgliedschaft bei PROphysio prüft, stellt sich häufig folgende Frage: «Kann ich dann noch über die Versicherungen abrechnen?» Die Antwort ist ein klares Ja – PROphysio-Mitglieder haben Zugang zu den relevanten Tarifverträgen.
Darum geht es
Damit physiotherapeutische Leistungen über die Krankenkassen gemäss Tarifsystem abgerechnet werden können, ist ein Anschluss an die entsprechenden Tarifverträge notwendig. Dabei entstehen Kosten, die den Leistungserbringern als Gebühren auferlegt werden. Es geht also zum einen um den Zugang und zum anderen um die Kosten.
Tarifzugang und Gebühren in Mitgliedschaft enthalten
PROphysio-Mitglieder (ODPs oder Selbstständige) haben nächstes Jahr Zugang zu allen relevanten Tarifverträgen. Die jährlichen Gebühren dafür sind bereits in der Mitgliedschaft für 2027 enthalten.
So funktioniert der Zugang
Per Gesetz regelt ein Berufsverband als Tarifpartner den Tarifanschluss. Er darf dafür Gebühren für den einmaligen Beitritt und die jährlich anfallenden administrativen Kosten verlangen. Er darf den Zugang aber nicht an eine Mitgliedschaft koppeln.
Um diese Tarifverträge geht es
Der eingereichte Tarifvorschlag für das KVG soll per 1.1.2027 in Kraft treten. PROphysio hält diesen Vorschlag für mangelhaft und setzt sich dafür ein, dass er in dieser Form nicht genehmigt wird – dazu mehr auf der Seite Stopp Tarifvorschlag. Vorerst betrifft der Tarifzugang nur den Bereich UV/MV/IV.
So geht es weiter
Da PROphysio Stand heute nicht Tarifpartner ist, bieten wir keinen direkten Tarifanschluss. Der Zugang führt über die Tarifpartner, mit denen wir aktuell in Verhandlungen stehen. Für unsere Mitglieder spielt das keine Rolle: Der Zugang ist nächstes Jahr so oder so Teil der Mitgliedschaft. Aktuell besteht nur im Bereich UV/MV/IV ein Vertragsverhältnis. Bei der Grundversicherung KVG gibt es derzeit keinen ausgehandelten Vertrag: Physioswiss hat die bestehenden Verträge Mitte 2025 gekündigt, in allen Kantonen läuft ein Festsetzungsverfahren. Da die KVG-Verträge und somit die Gebühren dafür noch ausstehen, können wir für 2028 und die folgenden Jahre noch keine 100-prozentigen Garantien abgeben. Unser Ziel ist aber auf jeden Fall, dass der Zugang zu allen relevanten Tarifverträgen weiterhin fester Bestandteil der Mitgliedschaft ist.
Das müssen Mitglieder nun tun
Vorerst nichts: Wir informieren unsere Mitglieder rechtzeitig und im Detail über den Ablauf. Der Übergang verläuft nahtlos – kein Mitglied steht ohne Vertrag da.
So können Sie vom Tarifzugang profitieren: Werden Sie jetzt Mitglied.