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Haftpflichtversicherung

Absicherung für den Moment, der sonst teuer werden kann.

Eine Patientin stürzt auf dem Weg zur Behandlungsliege. Nach einer Dry-Needling-Behandlung macht ein Patient eine Verletzung geltend. Beim Umlagern geht die Brille eines Patienten zu Bruch. Solche Fälle sind selten, aber Schadenersatzforderungen können schnell existenzbedrohend werden.


Angebot und Services


Unser Angebot: Zurich Berufshaftpflicht für Gesundheitsberufe

  • Massgeschneidert für Physiopraxen: Auch spezifische Behandlungsmethoden wie Dry Needling sind berücksichtigt.
  • 10 % Rabatt für PROphysio-Mitglieder
  • Versicherungssumme nach Wahl: von CHF 5 bis 20 Mio., passend zur Grösse deiner Praxis
  • Ab dem ersten Franken: Auch kleine Schäden werden bearbeitet.
  • Volle Summe auch beim zweiten Fall: Ist die Versicherungssumme ausgeschöpft, steht sie dir für einen weiteren Schaden im gleichen Jahr nochmals vollständig zur Verfügung.
  • Wächst automatisch mit: Stellst du neue Mitarbeitende ein oder erweiterst du dein Angebot, bleibst du geschützt.
  • Schutz auch nach Praxisaufgabe: Forderungen, die erst nach dem Ende des Vertrags kommen, sind ohne zeitliche Begrenzung versichert.
  • SpezialistInnen im Schadenfall: Ein Team aus Versicherungsfachleuten und JuristInnen begleitet dich und vertritt dich gegenüber PatientInnen und deren AnwältInnen.


Was ist abgedeckt?

  • Berechtigte Ansprüche: Die Versicherung zahlt, wenn du oder dein Team PatientInnen oder anderen Personen einen Schaden verursacht.
  • Abwehr unberechtigter Forderungen: Ist ein Anspruch ungerechtfertigt, wehrt die Versicherung ihn für dich ab, auch vor Gericht
  • Gegenstände von PatientInnen: Gehen Brille, Handy oder Jacke kaputt oder verloren, ist das versichert.
  • Datenschutz: Ein Bericht wird zum Beispiel versehentlich ohne Einwilligung an den Arbeitgeber einer Patientin geschickt.
  • Gemietete Räume: Schäden an deinen Praxisräumen sind versichert, wenn du zur Miete bist.
  • Tätigkeit in Spital oder Klinik: Auch dort bist du versichert, als Ergänzung zur Versicherung des Spitals.
  • Juristische Unterstützung: Kommt es nach einem Schadenfall zu einem Straf- oder Disziplinarverfahren, erhältst du Unterstützung.

Policen-Check: kostenlos für Mitglieder

Du bist bereits versichert? Wir prüfen deine bestehenden Policen auf:

  • Lücken: Ist alles abgedeckt, was du in deiner Praxis anbietest?
  • Deckung: Passt die Versicherungssumme zu deinem Risiko?
  • Doppelversicherung: Zahlst du für etwas doppelt?

Nächster Schritt

Verlange jetzt eine Offerte für eine Haftpflichtversicherung und fülle das folgend Formular aus. Oder lasse dich von unserem Versicherungsexperten beraten:


Claudio Bolt

CEO, Topassur AG
claudio.bolt@topassur.ch

Offerte anfragen


Ansprechpartner für Versicherungsfragen


2 Allgemeine Fragen


3 Zu versicherndes Risiko und zugrundeliegende Ausbildung

Für welche Fachrichtungen/Tätigkeiten wird Versicherungsschutz gewünscht?

Anmerkung: Bei Teilzeitbeschäftigung wird die Prämie pro rata berechnet, mindestens jedoch 30% der Tarifprämie pro Fachrichtung bzw. Tätigkeit. Bei Chiropraktikern, selbständigen Dentalhygienikern, Zahnprotetikern und Prophylaxeassistenten, Kleintierpraxen und allen Berufen gemäss Fragen 3.2–3.4 mindestens 100%.

3.3 Gesundheitsberufe mit Bewilligung gemäss GesBG oder kantonaler Gesetzgebung


3.4 Medizinal-/ und Gesundheitsberufe ohne Bewilligung gemäss MedBG/GesBG oder kantonaler Gesetzgebung

Anmerkung: Medizinische Tätigkeiten im Ausland sind nur versichert, soweit die gesamte Tätigkeit eines einzelnen Versicherten 20% seines deklarierten Arbeitspensums nicht übersteigt.


Versicherungssummen/Selbstbehalte


5 Vertragsdaten


6 Schlussbestimmungen

Mit dem Absenden des Formulars erklären Sie sich einverstanden, dass Ihre Angaben an unseren Versicherungsdienstleister gesendet und zur Bearbeitung Ihrer Anfrage verwendet werden. Mehr dazu in unserer Datenschutzerklärung.

Der Offert-Interessent erklärt, die in diesem Dokument enthaltenen Fragen nach bestem Wissen beantwortet zu haben. Weiter bestätigt er die Richtigkeit der darin festgehaltenen Angaben. Er verpflichtet sich, Änderungen die vor Beginn des definitiven Versicherungsschutzes eintreten, Zurich zu melden. Werden erhebliche Gefahrstatsachen verschwiegen oder unrichtig mitgeteilt (Verletzung der Anzeige pflicht), kann die Zurich den Vertrag kündigen. Zudem erlischt in diesem Fall die Leistungspflicht von Zurich für bereits eingetretene Schäden, soweit deren Eintritt oder Umfang durch die nicht oder unrichtig angezeigte erhebliche Gefahrstatsache beeinflusst worden ist (Art. 6 VVG [Bundesgesetz über den Versicherungsvertrag]). Der Offert-Interessent geht mit den gemachten Angaben auf diesem Formular gegenüber Zurich keinerlei vertragliche Verpflichtungen ein. Die Angaben werden jedoch verbindlich, sobald ein entsprechender Antrag von ihm unterzeichnet wird.

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Unser Versicherungsexperte meldet sich sobald als möglich bei Dir.